Kompetent und Erfahren
Wir versorgen Pflege-/betreuungsbedürftige Personen, Kultur- und Konfessionssensibel. Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir beraten Sie gerne.
Unsere Leistungen
Kurzzeitpflege
In der „Kurzzeitpflege“ betreuen wir pflegebedürftige Senioren vollstationär für einen begrenzten Zeitraum.Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige aus unterschiedlichsten Gründen einmal verhindert sind, steht dem Pflegebedürftigen eine professionelle Ersatzpflege zu.Haushaltshilfe
Wir unterstützen Sie auch gerne in Ihrem Haushalt, z.B. indem wir für Sie Essen kochen, Ihre Wäsche waschen und bügeln oder den Boden reinigen.Kurzzeitpflege
In der „Kurzzeitpflege“ betreuen wir pflegebedürftige Senioren vollstationär für einen begrenzten Zeitraum. Die Kurzzeitpflege kann längstens bis zu 28 Tagen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung und des Sozialhilfeträgers und steht Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) zu, die vorübergehend auf stationäre Hilfe angewiesen sind.
Die Kurzzeitpflege kann durch eine Verhinderungspflege verlängert werden.
Wir verstehen die Kurzzeitpflege als Bindeglied zwischen häuslicher/ambulanter und klinischer/stationärer Pflege. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet pflegebedürftige Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.
Die Kurzzeitpflege kann durch eine Verhinderungspflege verlängert werden.
Wir verstehen die Kurzzeitpflege als Bindeglied zwischen häuslicher/ambulanter und klinischer/stationärer Pflege. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet pflegebedürftige Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.


Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige aus unterschiedlichsten Gründen einmal verhindert sind, steht dem Pflegebedürftigen eine professionelle Ersatzpflege zu.
Die sogenannte „Verhinderungspflege“ kann maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden, sofern die eigentliche Pflegeperson vor ihrer erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.
Die sogenannte „Verhinderungspflege“ kann maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden, sofern die eigentliche Pflegeperson vor ihrer erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.
Haushaltshilfe
Wir unterstützen Sie auch gerne in Ihrem Haushalt, z.B. indem wir für Sie Essen kochen, Ihre Wäsche waschen und bügeln oder den Boden reinigen. Wir gehen dabei gezielt auf Ihre Wünsche ein.

Offene Stellen
2. Juli 2020
1. Juli 2020
Hier finden Sie uns.
Adresse:
Musterpflege GmbH
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Nehmen Sie Kontakt auf!
Telefon:
+49 (0) 123 44 55 66
Telefon:
+49 (0) 123 44 55 99
Email: